Gutachten & Sozialmedizin

ME/CFS kann tiefgreifende Auswirkungen auf Arbeitsfähigkeit, Selbstversorgung, Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe haben. Dennoch lassen sich diese Einschränkungen mit den üblichen sozialmedizinischen Bewertungsmethoden nicht immer angemessen erfassen.

Eine besondere Schwierigkeit besteht in der krankheitstypischen Belastungsintoleranz mit Post-Exertional Malaise (PEM). Betroffene können eine Aktivität zu einem bestimmten Zeitpunkt möglicherweise noch durchführen, entwickeln anschließend jedoch eine erhebliche, teilweise verzögerte Verschlechterung. Eine punktuelle Untersuchung kann die tatsächlich dauerhaft verfügbare Leistungsfähigkeit deshalb überschätzen.

Unsere sozialmedizinischen Stellungnahmen und Begutachtungen verbinden die klinische Beurteilung mit einer möglichst präzisen Beschreibung der funktionellen Einschränkungen. Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern deren konkrete Bedeutung für Belastbarkeit, Arbeitsfähigkeit, Selbstversorgung und Teilhabe.

Nicht die reduzierte Belastbarkeit allein ist entscheidend.
Gerade die krankheitsbedingte Unvorhersagbarkeit der nach Belastung eintretenden Verschlechterung kann dazu führen, dass eine Leistung nicht zuverlässig, wiederholbar und dauerhaft erbracht werden kann.

Wobei wir unterstützen

Je nach Fragestellung unterstützen wir Betroffene mit fachärztlichen Befundberichten, sozialmedizinischen Stellungnahmen oder gutachterlichen Beurteilungen. Art und Umfang richten sich nach dem jeweiligen Verfahren und den bereits vorhandenen medizinischen Unterlagen.

GdB & Schwerbehindertenrecht

Medizinische Darstellung von Funktions- und Teilhabeeinschränkungen bei Erst- und Änderungsanträgen sowie Widerspruchsverfahren.

Erwerbsminderung & DRV

Beurteilung der noch zuverlässig verfügbaren Leistungsfähigkeit unter besonderer Berücksichtigung von PEM und der notwendigen Erholungszeit.

Berufsunfähigkeit

Einordnung der gesundheitlichen Einschränkungen in Bezug auf die konkrete berufliche Tätigkeit und deren tatsächliche Anforderungen.

Pflegegrad

Darstellung des Unterstützungsbedarfs bei Selbstversorgung, Mobilität und Alltagsgestaltung unter Berücksichtigung schwankender Belastbarkeit.

Widerspruchs- und Klageverfahren

Medizinische Stellungnahmen zu bereits erfolgten Entscheidungen oder Begutachtungen und fachliche Einordnung strittiger medizinischer Fragen.

Gerichtliche Gutachten

Unabhängige fachärztliche Begutachtung in sozialgerichtlichen Verfahren auf Grundlage des jeweiligen gerichtlichen Auftrags.

GdB & Schwerbehindertenrecht

Bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) ist nicht allein entscheidend, welche Diagnose gestellt wurde. Maßgeblich sind die tatsächlichen Auswirkungen der Erkrankung auf die körperliche und geistige Funktionsfähigkeit sowie auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Warum der Schweregrad häufig unterschätzt wird

Gerade bei ME/CFS besteht die Gefahr einer erheblichen Unterschätzung des tatsächlichen Behinderungsgrades. Ein Grund hierfür ist, dass die Erkrankung trotz ihrer neurologischen Einordnung noch immer teilweise als primär psychische oder psychosomatische Störung fehlinterpretiert wird. Erfolgt die Bewertung anschließend nach den Maßstäben für psychische Störungen, resultieren nicht selten GdB-Werte, die das komplexe funktionelle Ausmaß der Erkrankung nur unzureichend abbilden.

Eine weitere Schwierigkeit entsteht durch die traditionelle organbezogene Betrachtungsweise. Bei ME/CFS können Einschränkungen verschiedener Funktionssysteme gleichzeitig bestehen – beispielsweise des autonomen Nervensystems und des Kreislaufs, der kognitiven Leistungsfähigkeit, der neuromuskulären Belastbarkeit, der Immunregulation, des Schlafes und der Reizverarbeitung. Werden diese Veränderungen jeweils isoliert einzelnen Organsystemen zugeordnet, entstehen zwar verschiedene Einzelbewertungen. Diese dürfen jedoch nicht einfach addiert werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass die systemische Gesamtwirkung der Erkrankung auf die Teilhabe nicht angemessen erfasst wird.

Für die sozialmedizinische Bewertung von ME/CFS ist daher eine Gesamtbetrachtung des funktionellen Schweregrades erforderlich. Als geeigneter Orientierungsrahmen kann die Versorgungsmedizin-Verordnung, Teil B Nr. 18.4, herangezogen werden. Entscheidend sind dabei insbesondere die Auswirkungen auf Belastbarkeit, Alltagsaktivitäten und gesellschaftliche Teilhabe sowie die Schwere und Dauer der funktionellen Einschränkungen.

ME/CFS muss als Gesamterkrankung bewertet werden.
Nicht die Addition einzelner Organbefunde, sondern das Zusammenwirken der Funktionsstörungen und deren tatsächliche Auswirkungen auf Alltag und Teilhabe bestimmen den Behinderungsgrad.

Warum eine Momentaufnahme nicht ausreicht

Die funktionellen Einschränkungen bei ME/CFS lassen sich häufig weder durch eine einmalige Untersuchung noch durch die Beobachtung einer einzelnen Aktivität zuverlässig beurteilen. Ein Betroffener kann beispielsweise zu einem Untersuchungstermin erscheinen, ein Gespräch führen oder eine bestimmte körperliche Leistung kurzfristig erbringen, ohne dass daraus auf eine entsprechende dauerhafte Belastbarkeit geschlossen werden kann.

Charakteristisch ist vielmehr, dass die gesundheitlichen Folgen einer Belastung verzögert auftreten können. Eine Post-Exertional Malaise kann sich erst Stunden später oder am folgenden Tag entwickeln und über Tage oder länger anhalten. Die während einer Untersuchung beobachtete Leistungsfähigkeit kann deshalb erheblich von der im Alltag wiederholt und nachhaltig verfügbaren Leistungsfähigkeit abweichen.

Für die Beurteilung des GdB müssen deshalb neben dem Untersuchungsbefund auch der Krankheitsverlauf, die Häufigkeit und Dauer von Verschlechterungen, die notwendigen Erholungszeiten sowie die Auswirkungen auf Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung und soziale Teilhabe berücksichtigt werden.

Entscheidend ist nicht: „Kann der Betroffene diese Aktivität einmal durchführen?“
Entscheidend ist, ob sie zuverlässig, wiederholt und ohne nachfolgende gesundheitliche Verschlechterung möglich ist.

Erstantrag, Höherstufung und Widerspruch

Wir unterstützen Betroffene sowohl bei der erstmaligen Beantragung eines Grades der Behinderung als auch bei Änderungs- beziehungsweise Höherstufungsanträgen sowie bei medizinischen Stellungnahmen im Rahmen von Widerspruchsverfahren.

Grundlage ist eine möglichst nachvollziehbare Darstellung des individuellen Krankheitsverlaufs sowie der tatsächlichen funktionellen Einschränkungen. Vorhandene Befunde werden dabei nicht lediglich aufgelistet, sondern hinsichtlich ihrer Bedeutung für Belastbarkeit, Selbstversorgung, Mobilität, kognitive Leistungsfähigkeit und gesellschaftliche Teilhabe eingeordnet.

Bei bereits ergangenen Bescheiden prüfen wir insbesondere, ob das Krankheitsbild ME/CFS angemessen berücksichtigt wurde, ob eine unzutreffende diagnostische oder versorgungsmedizinische Zuordnung erfolgt ist und ob die tatsächlichen Auswirkungen von PEM sowie die eingeschränkte Wiederholbarkeit von Aktivitäten ausreichend in die Gesamtbewertung eingeflossen sind.

Soweit erforderlich, können zusätzliche funktionelle Untersuchungsergebnisse in die Beurteilung einbezogen werden. Ziel ist eine medizinisch nachvollziehbare Verbindung zwischen Diagnose, objektivierbaren Befunden, funktionellen Einschränkungen und Teilhabefolgen.

Erwerbsminderung & DRV

Wann ist Erwerbsfähigkeit bei ME/CFS eingeschränkt?

Bei der sozialmedizinischen Beurteilung der Erwerbsfähigkeit genügt es nicht, festzustellen, ob ein Mensch einzelne Tätigkeiten grundsätzlich noch ausführen kann. Entscheidend ist, ob eine Arbeitsleistung unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig, zuverlässig und über die erforderliche Dauer hinweg erbracht werden kann.

Bei ME/CFS kann genau diese Voraussetzung krankheitsbedingt fehlen. Körperliche oder kognitive Belastungen können eine Post-Exertional Malaise auslösen, die teilweise erst Stunden später oder am folgenden Tag eintritt und über längere Zeit anhält. Eine an einem einzelnen Untersuchungstag demonstrierte Leistungsfähigkeit erlaubt deshalb nicht ohne Weiteres Rückschlüsse auf die über eine Arbeitswoche tatsächlich verfügbare Leistungsfähigkeit.

Besonders wichtig: die Unvorhersagbarkeit

Hinzu kommt, dass Zeitpunkt und Ausmaß einer belastungsinduzierten Verschlechterung nicht immer zuverlässig vorhersehbar sind. Betroffene können daher möglicherweise eine Tätigkeit zeitweise ausüben, ohne gewährleisten zu können, dass diese Leistung an den folgenden Tagen in vergleichbarem Umfang erneut erbracht werden kann. Notwendige Erholungszeiten und krankheitsbedingte Leistungseinbrüche können einer regelmäßigen beruflichen Verwertbarkeit entgegenstehen.

Nicht die reduzierte Belastbarkeit allein, sondern die krankheitsbedingte Unvorhersehbarkeit der nach der Belastung eintretenden Verschlechterung kann eine verwertbare Arbeitsleistung unmöglich machen.

Was wir bei der Leistungsbeurteilung berücksichtigen

Für die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung berücksichtigen wir nicht nur Diagnosen und einzelne Untersuchungsergebnisse. Entscheidend ist, welche körperlichen und kognitiven Anforderungen im Alltag tatsächlich bewältigt werden können, wie lange eine Belastung aufrechterhalten werden kann und welche Erholungszeiten anschließend erforderlich sind.

Von besonderer Bedeutung sind der typische Tages- und Wochenverlauf, die Häufigkeit und das Ausmaß von PEM, orthostatische und autonome Beschwerden, kognitive Einschränkungen sowie die Frage, ob Tätigkeiten wiederholt und mit ausreichender Zuverlässigkeit durchgeführt werden können.

Erstantrag, Widerspruch und sozialgerichtliches Verfahren

Wir können Betroffene bei der medizinischen Dokumentation im Rahmen von Anträgen auf Erwerbsminderungsrente sowie in Widerspruchsverfahren unterstützen. Bereits vorliegende Gutachten oder sozialmedizinische Beurteilungen können daraufhin geprüft werden, ob die Besonderheiten von ME/CFS – insbesondere PEM, notwendige Erholungszeiten und die fehlende Zuverlässigkeit der Wiederholbarkeit von Leistungen – angemessen berücksichtigt wurden.

Kommt es zu einem sozialgerichtlichen Verfahren, ist hiervon die unabhängige gutachterliche Tätigkeit zu unterscheiden. Eine gerichtliche Begutachtung erfolgt auf Grundlage des jeweiligen Gutachtenauftrags und der darin gestellten Beweisfragen.

Berufsunfähigkeit

Die konkrete berufliche Tätigkeit ist entscheidend

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung steht eine andere Fragestellung im Mittelpunkt als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Entscheidend ist hier insbesondere, in welchem Umfang die versicherte Person ihren zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf aufgrund der Erkrankung noch ausüben kann.

Deshalb betrachten wir nicht nur die Berufsbezeichnung oder die formale Arbeitszeit, sondern die tatsächlichen Anforderungen des individuellen Arbeitsplatzes. Dazu können körperliche und kognitive Belastungen, Konzentrationsdauer, Verantwortung, Zeitdruck, Kommunikation, Bildschirmarbeit, Wegezeiten, Dienstreisen, Schichtarbeit oder die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Präsenz gehören.

Besonderheiten von ME/CFS

Bei ME/CFS kann eine berufliche Tätigkeit auf den ersten Blick noch teilweise möglich erscheinen. Entscheidend ist jedoch, ob die erforderlichen Leistungen regelmäßig, zuverlässig und im beruflich notwendigen Umfang erbracht werden können. PEM, verlängerte Erholungszeiten und schwankende Belastbarkeit können dazu führen, dass eine Tätigkeit zwar kurzfristig ausgeführt werden kann, jedoch nicht mehr nachhaltig über Arbeitstage und -wochen hinweg.

Auch Kompensationsstrategien – etwa erhebliche Ruhezeiten nach der Arbeit, der Verzicht auf nahezu sämtliche privaten Aktivitäten oder die Verlagerung von Arbeit ins Homeoffice – bedeuten nicht automatisch, dass die berufliche Leistungsfähigkeit erhalten bleibt. Vielmehr muss beurteilt werden, welcher gesundheitliche Aufwand erforderlich ist, um die verbliebene Arbeitsleistung überhaupt aufrechtzuerhalten.

Arbeitsfähigkeit darf nicht daran gemessen werden, ob ein Betroffener unter maximaler Schonung seines übrigen Lebens noch einzelne berufliche Leistungen erbringen kann.
Entscheidend ist, in welchem Umfang die konkrete berufliche Tätigkeit krankheitsbedingt noch nachhaltig ausgeübt werden kann.

Medizinische Stellungnahmen zur Berufsunfähigkeit

Wir können die gesundheitlichen Einschränkungen im Hinblick auf das konkrete berufliche Anforderungsprofil fachärztlich beurteilen und die vorhandenen medizinischen Befunde sozialmedizinisch einordnen. Dabei werden insbesondere Belastbarkeit, PEM, kognitive Leistungsfähigkeit, notwendige Erholungszeiten sowie die Auswirkungen der Erkrankung auf die wesentlichen beruflichen Tätigkeiten berücksichtigt.

Pflegegrad

Nicht die Diagnose, sondern die Selbstständigkeit im Alltag ist entscheidend

Bei der Feststellung eines Pflegegrades steht nicht die Diagnose ME/CFS als solche im Mittelpunkt, sondern die Frage, in welchem Umfang die Selbstständigkeit im täglichen Leben beeinträchtigt ist und in welchen Bereichen regelmäßig Unterstützung durch andere Menschen benötigt wird.

Betroffene können möglicherweise einzelne Verrichtungen noch selbst ausführen. Entscheidend ist jedoch, ob dies regelmäßig möglich ist, welcher Anteil der verfügbaren Energie dafür eingesetzt werden muss und ob die Aktivität anschließend zu einer relevanten Verschlechterung mit erhöhtem Ruhe- oder Unterstützungsbedarf führt.

Hilfebedarf kann bei ME/CFS viele Bereiche betreffen

Einschränkungen können beispielsweise Mobilität und Positionswechsel, Körperpflege und Ankleiden, die Zubereitung von Mahlzeiten, das Medikamenten- und Krankheitsmanagement sowie die Gestaltung des Tagesablaufs betreffen. Bei schwer erkrankten Personen können zusätzlich ausgeprägte Reizempfindlichkeit, orthostatische Intoleranz und kognitive Einschränkungen dazu führen, dass selbst einfache Alltagsaktivitäten nur mit Unterstützung möglich sind.

Wichtig ist zudem, zwischen „kann eine Handlung grundsätzlich ausführen“ und „kann den Alltag selbstständig bewältigen“ zu unterscheiden. Wenn vorhandene Energie beispielsweise für Körperpflege oder einen notwendigen Arzttermin eingesetzt wird und anschließend andere grundlegende Aktivitäten nicht mehr möglich sind, kann eine isolierte Betrachtung einzelner Fähigkeiten den tatsächlichen Unterstützungsbedarf erheblich unterschätzen.

Schwankungen und PEM berücksichtigen

Der Unterstützungsbedarf kann bei ME/CFS von Tag zu Tag schwanken. Gute Tage dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Für eine realistische Einschätzung müssen Häufigkeit und Dauer schlechter Tage, Crash-Phasen, notwendige Ruhezeiten sowie der zusätzliche Hilfebedarf bei unvermeidbaren Belastungen berücksichtigt werden.

„Selbst durchgeführt“ bedeutet nicht automatisch „selbstständig bewältigt“.
Entscheidend ist, ob eine Aktivität regelmäßig und ohne unverhältnismäßigen Energieverbrauch oder ohne nachfolgende gesundheitliche Verschlechterung möglich ist und welcher tatsächliche Unterstützungsbedarf im Alltag besteht.

Erstantrag, Höherstufung und Überprüfung

Wir unterstützen Betroffene bei der medizinischen Darstellung ihrer funktionellen Einschränkungen sowohl bei der erstmaligen Beantragung eines Pflegegrades als auch bei Höherstufungs- und Überprüfungsverfahren. Dabei können vorhandene Befunde mit dem konkreten Unterstützungsbedarf im Alltag in Beziehung gesetzt und ME/CFS-spezifische Besonderheiten wie PEM, Reizüberlastung und schwankende Belastbarkeit erläutert werden.

Widerspruchs- und Klageverfahren

Wenn ME/CFS in einer Entscheidung nicht angemessen berücksichtigt wurde

Ablehnende Bescheide oder zu niedrige Einstufungen beruhen bei ME/CFS nicht selten darauf, dass die Erkrankung oder ihre funktionellen Auswirkungen unzureichend erfasst wurden. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die medizinische Begründung der Entscheidung und gegebenenfalls die zugrunde liegenden Gutachten fachlich zu überprüfen.

Dabei betrachten wir insbesondere, ob ME/CFS nach anerkannten diagnostischen Kriterien erfasst wurde, ob PEM und die fehlende nachhaltige Wiederholbarkeit von Leistungen berücksichtigt wurden und ob die tatsächlichen Einschränkungen von Alltag, Teilhabe beziehungsweise Erwerbsfähigkeit ausreichend in die Beurteilung eingeflossen sind.

Fachliche Prüfung vorhandener Gutachten

Bereits vorliegende ärztliche oder sozialmedizinische Gutachten können daraufhin analysiert werden, ob Diagnosen, Befunde und daraus gezogene Schlussfolgerungen medizinisch nachvollziehbar sind. Bei ME/CFS achten wir insbesondere auf typische Fehlbewertungen – etwa die Gleichsetzung einer punktuell demonstrierten Leistung mit dauerhafter Belastbarkeit, die unzureichende Berücksichtigung von PEM oder die vorschnelle Zuordnung der Beschwerden zu einer primär psychischen Ursache.

Ebenso kann geprüft werden, ob vorhandene objektivierbare Befunde angemessen gewürdigt wurden und ob aus einzelnen unauffälligen Untersuchungen unzulässigerweise auf das Fehlen relevanter funktioneller Einschränkungen geschlossen wurde.

Fachärztliche Stellungnahme im Widerspruchs- oder Klageverfahren

Ergibt die Prüfung medizinisch relevante Abweichungen oder unzureichend berücksichtigte Befunde, können diese in einer fachärztlichen Stellungnahme nachvollziehbar dargestellt und in Bezug auf die konkrete sozialmedizinische Fragestellung eingeordnet werden.

Ein Gutachten sollte nicht danach beurteilt werden, zu welchem Ergebnis es kommt, sondern danach, ob Befunde, medizinische Zusammenhänge und funktionelle Folgen nachvollziehbar und fachlich korrekt bewertet wurden.

Gerichtliche Gutachten

Unabhängige fachärztliche Begutachtung

Prof. Stark ist als medizinischer Sachverständiger auch in sozialgerichtlichen Verfahren tätig. Die Aufgabe des Gutachters unterscheidet sich dabei grundlegend von einer behandelnden oder unterstützenden ärztlichen Tätigkeit: Maßgeblich sind der gerichtliche Gutachtenauftrag, die gestellten Beweisfragen und eine unabhängige medizinische Beurteilung auf Grundlage der verfügbaren Befunde.

Gerade bei ME/CFS kann eine sachgerechte Begutachtung besondere Kenntnisse über das Krankheitsbild erfordern. Neben der diagnostischen Einordnung müssen insbesondere PEM, Belastungsintoleranz, kognitive und autonome Funktionsstörungen sowie die Frage berücksichtigt werden, welche Leistungen tatsächlich wiederholbar und nachhaltig erbracht werden können.

Begutachtung nach Aktenlage und ergänzende Untersuchungen

Je nach gerichtlichem Auftrag kann die Beurteilung auf Grundlage umfangreicher medizinischer Akten, eigener Untersuchung und – soweit dies für die Beantwortung der Beweisfragen erforderlich ist – ergänzender Funktionsdiagnostik erfolgen. Bereits vorhandene Gutachten werden dabei in die Gesamtbeurteilung einbezogen und hinsichtlich ihrer medizinischen Schlussfolgerungen fachlich gewürdigt.

Ziel ist eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Krankheitsbild, objektivierbaren Befunden, funktionellen Einschränkungen und der konkreten sozialmedizinischen Fragestellung.

Gutachterliche Unabhängigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit als medizinischer Sachverständiger.
Die Beurteilung orientiert sich an den medizinischen Befunden und den vom Gericht gestellten Beweisfragen – unabhängig davon, welche Verfahrenspartei das Gutachten beantragt hat.

Sie benötigen eine sozialmedizinische Stellungnahme oder Begutachtung?

Wenn Sie Unterstützung bei einem GdB-, Pflegegrad-, Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsverfahren benötigen, können Sie uns Ihre Fragestellung und die bereits vorhandenen Unterlagen zunächst zur Prüfung übermitteln.

Wir klären anschließend, ob und in welcher Form eine fachärztliche Stellungnahme oder gutachterliche Beurteilung sinnvoll ist und welche medizinischen Unterlagen beziehungsweise ergänzenden Befunde hierfür erforderlich sind.

Bei bereits laufenden Widerspruchs- oder Klageverfahren können auch vorhandene Bescheide, Gutachten und konkrete Fragestellungen in die Prüfung einbezogen werden.